60–80 % Mitarbeit im neueröffneten Übergangspavillon Ihr Auftrag: Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Massnahmenzentrum am Übergang von der Abklärung zur Behandlung Mitentwicklung des neu entstehenden Übergangspavillons als Verbindung zwischen der geschlossenen Abteilung und dem offenen Bereich Mitarbeit an den individuellen Behandlungsplänen der Eingewiesenen im Rahmen der Bezugspersonenarbeit und im Kernbehandlungsteam Begleitung bei der Umsetzung der Behandlungsziele im Alltag; Training von Alltags-, Selbst- und Sozialkompetenzen Gestaltung der arbeitsfreien Zeit und Wochenorganisation Teilnahme an Projekten, Arbeitsgruppen und interdisziplinäres Arbeiten Dokumentation und Berichtswesen Sie bringen mit: Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung in Sozialer Arbeit FH, Sozialpädagogik HF oder eine gleichwertige anerkannte Ausbildung im sozialen Bereich Interesse und Freude in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Zwangskontext Sie sind eine teamfähige, kommunikative und lösungsorientierte Persönlichkeit Sie verfügen über die Fähigkeit, eine wertschätzende und entwicklungsorientierte Haltung einzunehmen Bereitschaft zu Team- und Schichtarbeit (kein Nachtdienst) Klarer und transparenter Kommunikationsstil in Wort und Schrift und Bereitschaft zum Erstellen von Berichten und Prozessgestaltungen Sie haben Lust, an einer Teamentwicklung mit hoher professioneller Reflexion und kollegialem Austausch beteiligt zu sein. Sie verfügen über den Führerausweis B, sind mindestens 26 Jahre alt und haben einen tadellosen Leumund Für Fragen zur Stelle Sigrun Mützlitz Weiterbildungskoordinatorin 061 552 2363 Arxhof, Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Das MZjE Arxhof ist eine Institution des Nordwest- und Innerschweizer Strafvollzugskonkordates und bietet Platz für 46 junge straffällige Männer zwischen 17 und 25 Jahren. Das MZjE Arxhof vermittelt den Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch pädagogische und therapeutische Massnahmen sowie berufliche Ausbildung die Fähigkeit zu selbständiger und deliktfreier Lebensführung.