80–100 %Topsharing möglichIhre VerantwortungAls Leiterin oder Leiter der Hauptabteilung Besondere Delikte sind Sie Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft.Zusammen mit Ihrem Führungsteam leiten und prägen Sie die operative Arbeit von rund 20 Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Bereich und bringen die Sichtweisen und Bedürfnisse Ihrer Hauptabteilung in die Geschäftsleitung mit ein.Sie verantworten die Strafuntersuchungen Ihres Teams im Betäubungsmittelbereich, in Fällen der organisierten Kriminalität sowie im Bereich Cybercrime.Dank Ihrer fachlichen Expertise, Ihrer ergebnisorientierten Art und Ihrer effizienten Arbeitsweise sorgen Sie – persönlich und als Vorbild – für rechtsstaatlich korrekt durchgeführte Strafverfahren in angemessen kurzer Zeit. Sie führen eigene Verfahren und vertreten diese vor Gericht.Als Geschäftsleitungsmitglied engagieren Sie sich überdurchschnittlich für das Wohl der Gesamtbehörde und bringen sich und Ihre Expertise auch in übergeordneten Themen und Projekten mit ein.Sie begeistern Mitarbeitende, Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte mit Ihren kommunikativen und Ihren Leadership Fähigkeiten.Ihr Hintergrund:Für diese anspruchsvolle Führungsfunktion suchen wir eine leistungsorientierte und sozialkompetente Persönlichkeit mit Erfahrung in der Personalführung, die auch in hektischen Zeiten einen kühlen Kopf bewahren und sich durchsetzen kann.Sie verfügen über einen Hochschulabschluss im Bereich der Rechtswissenschaft (lic. iur. oder MLaw) an einer schweizerischen Universität und blicken auf eine mehrjährige und erfolgreiche Tätigkeit als Staatsanwältin oder Staatsanwalt in einer Führungsfunktion zurück.Dank Ihren fundierten Kenntnissen im Schweizer Straf- und Strafprozessrecht, Ihrer belastbaren und lösungsorientierten Art treffen Sie in Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen jederzeit sachgerechte Entscheide und vertreten diese.Für Fragen zur StelleJacqueline BannwarthErste Staatsanwältin061 552 34 00Patrizia KrugErste Staatsanwältin061 552 34 00Staatsanwaltschaft / Besondere DelikteDie Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft verfolgt Straftaten von Erwachsenen ab 18 Jahren. Sie leitet alle Verfahrensschritte, untersucht Straftaten und beantragt die Anordnung von Zwangsmassnahmen wie Untersuchungshaft oder Telefonkontrollen, wenn dies für die Aufklärung notwendig ist. Bei leichten bis mittelschweren Straftaten sanktioniert die Staatsanwaltschaft diese direkt, indem sie Strafbefehle erlässt. Bei schweren Straftaten erhebt und vertritt sie die Anklage vor Gericht.Was Sie sonst noch wissen solltenWir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche, spannende und verantwortungsvolle Position in einem sinnstiftenden Tätigkeitsfeld. Durch Ihre Arbeit leisten Sie zusammen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen einen wertvollen Beitrag zum Gesellschaftsfrieden im Kanton Basel-Landschaft. Ihr Arbeitsort befindet sich an zentraler Lage in Liestal in Gehdistanz zum Bahnhof Liestal.