Polier/ Vorarbeiter / Bohrmeister im Bereich Kleinbohrung (w/m) 100%, Eintritt per sofort oder nach Vereinbarung Möchten Sie bei einem der vielfältigsten Wasser- und Spezialtiefbauer der Schweiz tätig sein? Dann sind Sie genau richtig bei uns, wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wir sind in der gesamten Deutschschweiz tätig. Ihr täglicher Arbeitseinsatz beginnt an einem der folgenden Basisorte: Bäch, Basel, Bassersdorf, Birr, Oftringen, Stansstad, Urdorf, Waldibrücke, Wilchingen, Winterthur. Der untenstehende Arbeitsort bezieht sich auf den vertraglichen Anstellungsort.
Zu Ihren Hauptaufgaben gehören: Das selbständige betreuen der Baustellen in Zusammenarbeit mit dem Bauführer
Rapportierung mittels i-Pad der Ihnen zugeteilten Mannschaft
Bohren von verrohrten Ankern und Mikropfählen
Bohren von Selbstbohrankern und evtl. Erfahrung mit Minijet Pfählen
Das Erstellen von Spritzbetonsicherungen im Nass- und oder Trockenverfahren
Vertrauenswürdige Handhabung mit verschiedensten Bohrgeräten
Zuständigkeit für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und die Durchsetzung der Vorschriften auf der Baustelle sowie Einhaltung aller einschlägigen Gesetze
Folgende Qualifikationen bringen Sie mit: Abgeschlossene Lehre in einem handwerklichen Beruf
Abgeschlossene Weiterbildung zum Bohrmeister
Mehrjährige Arbeitserfahrung in einer ähnlichen Position
Führerschein Kategorie B
Gute Deutschkenntnisse
Flexibel bezüglich Arbeitsort
Teamfähig, belastbar und leistungsorientierte Persönlichkeit
Wir bieten: Grosszügige Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung
Ferienzukauf und unbezahlter Urlaub möglich
Diverse Team- und Firmenanlässe (Skitag, Sommerfest, Curling Turnier usw)
Firmeneigene Pensionskasse
5 Wochen Urlaub, ab dem 50. Lebensjahr 6 Wochen Urlaub
Vergünstigte Konditionen für Mobilfunkverträge (für die ganze Familie)
Kurze Entscheidungswege
Modernste Infrastruktur
Anstellung bei einem führenden Unternehmen der Bau- und Baustoffbranche
Interessiert?
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Michael Fehr, Geschäftsführer, Telefon: +41 58 387 24 24.
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