Mandatsleiter Treuhand (w/m/d) 80-100%
Muri
Treuhand
nach Vereinbarung
SETZE AKZENTE!
Wir suchen an unserem Standort Muri ein neues "Gspändli" in unserem Team. Bei uns erhältst du viel Gestaltungspielraum, um deine beruflichen und persönlichen Stärken zu entfalten. Mit Kompetenz und kluger Voraussicht schaffen wir gemeinsam einen nachhaltigen Mehrwert für unsere Kunden.
DAS BEWEGST DU
1. Du berätst und betreust dein interessantes Kundenportfolio in vielfältigen Fragestellungen rund um die Themen Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuern und Sozialversicherungen
2. Du koordinierst und reviewst die Abwicklung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen, MWST-Abrechnungen, Zwischen- und Jahresabschlüssen sowie Steuererklärungen
3. Du arbeitest bei eingeschränkten Revisionen mit
4. Du wirkst aktiv beim Auf- und Ausbau von neuen Geschäftsbeziehungen im Marktgebiet mit
DAMIT GELINGT ES DIR
5. Du verfügst über eine Weiterbildung im Bereich Finanz- und Rechnungswesen auf Stufe Fachausweis und vorzugsweise einen Abschluss als Dipl. Treuhandexpertin / Dipl. Treuhandexperte / Dipl. Steuerexpertin / Dipl. Steuerexperten oder du stehst kurz vor dem Abschluss oder dem Start dieser Weiterbildung
6. Du verfügst über mind. 5 Jahre Erfahrung in der Treuhandbranche
7. Du pflegst einen offenen, wertschätzenden und nachhaltigen Umgang mit internen und externen Partnern
8. Du analysierst und erkennst die Bedürfnisse der Kunden und kommunizierst zeitnah fachlich fundierte Lösungen
WAS WIR BIETEN
Work-Life-Balance
9. Jahresarbeitszeit mit flexiblen Arbeitszeiten
10. 6 Wochen Ferien mit Option vom Kauf oder Verkauf von 1 Woche
11. Kompensation von Mehrstunden
12. Homeoffice / ortsunabhängiges Arbeiten möglich
13. Möglichkeit unbezahlten Urlaubs (Sabbatical)
Persönliche Entwicklung
14. Unterstützung externer Weiterbildungen
15. Breites internes Seminarangebot
16. Individuelle Förderung
Finanzielle Sicherheit
17. 100% Nettolohnfortzahlung während max. 2 Jahren infolge Unfall oder Krankheit
18. UVG Zusatzversicherung
19. BDO übernimmt NBU- und KTG-Prämie
20. Kein Koordinationsabzug im BVG