Anstellungsart Vollzeit / Teilzeit Arbeitsort 3352 St. Peter/Au Gehalt Ab € 2.820,00 (bei 37 WoStd.) Beginn Ab sofort
Wir bieten professionelle und individuelle Pflege und Betreuung durch unsere qualifizierten Fachkräfte für pflegebedürftige, kranke und/oder alten Menschen die weiterhin gut versorgt zu Hause leben möchten. Die Caritas der Diözese St. Pölten, Bereich "Betreuen und Pflegen zu Hause", sucht eine*n Fachsozialbetreuer*in (A) oder Pflegeassistent*in für die Sozialstation Urltal in St. Peter/Au.
Einsatzgebiet: Biberbach, Seitenstetten, St. Peter/Au, Ertl
Arbeitsbeginn: ab sofort
Arbeitsausmaß: Teilzeit, flexible Stundenvereinbarung möglich
Aufgabenbereich:
Durchführung von pflegerischen Maßnahmen im Rahmen der Pflegeplanung um die Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten für ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter zu unterstützen
Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie (nach ÄA und Subdelegation)
Zusammenarbeit im Team und Informationsweiterleitung
Was wir erwarten:
abgeschlossene Ausbildung als Fachsozialbetreuer*in (Altenarbeit) oder Pflegeassistent*in
Freude an der individuellen Betreuung von älteren Menschen in ihrem Zuhause
Kooperationsbereitschaft und Flexibilität
Interesse am selbstständigen Arbeiten in Team
Führerschein B
Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Was wir bieten:
selbstständiger Aufgaben- und Verantwortungsbereich
abwechslungsreiche Tätigkeit in der Umgebung Ihres Wohnortes
flexible, familienfreundliche Arbeitszeit (Teilzeit)
Teamarbeit und Unterstützung in einem multiprofessionellen Team
Dienstauto oder Kilometergeld
umfangreiches Weiterbildungsangebot
Möglichkeit von Fach- und Führungskarrieren
Regelmäßiges (Team-/Einzel-) Coaching und Intervision
2 Tage zus. Urlaub ab 2.Dienstjahr
3 zusätzliche freie Tage
Kinderzulage 14x jährlich
Entlohnung nach Caritas Kollektivvertrag: Mindestgehalt mit Vorerfahrung in Verwendungsgruppe Va, ca. € 2.820,- (bei 37 WoStd/Va).Einreihung in höhere Gehaltsstufen je nach anrechenbaren Vordienstzeiten und Zulagen entsprechend KV und BV.
#J-18808-Ljbffr