Ihre Aufgaben Selbständige Planung von Projekten in den Bereichen Stark- und Schwachstrom sowie in der Gebäudesystemtechnik EMSRL Erstellung von den dazu notwendigen Ausführungsunterlagen und Elektroschemata (Eplan P8, AutoDesk MEP/Revit) Projektbetreuung ab Beginn bis Bauende in allen Belangen Erstellen von Berichten, Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen, Ausführungsunterlagen und technischen Abklärungen Durchführung von Kostenkontrollen Zusammenarbeit mit der Fachbauleitung Ihr Profil Grundausbildung (z. B. als Elektroplaner) mit einer Weiterbildung (z. B. zum Techniker) Erfahrungen im Bereich der Elektrokonstruktion Wünschenswert sind Kenntnisse in Eplan P8 (Schaltschrankaufbau und Stromlaufpläne) sowie in AutoDesk MEP (Installations-, Verlege-, Apparatepläne etc.) oder andere gängige Planungssoftware Fliessend Deutsch (schriftlich und mündlich) und konversationssicheres Englisch (schriftlich und mündlich) Reisebereitschaft zum projektspezifischen Einsatz im In- und Ausland Reisetätigkeit Die Laufzeit unserer Projekte liegt meist zwischen 6 und 24 Monaten. Abhängig von Projekt und Projektphase ist der Einsatzort hauptsächlich der Projektstandort beim Kunden, wobei Mobiles Arbeiten von Zuhause in Absprache mit der Projektleitung teilweise möglich ist. Bei BakerHicks hat man so die Möglichkeit immer wieder bei unterschiedlichen Kunden mit unterschiedlichen Technologien zu arbeiten. Man lernt neue Städte kennen und ist dennoch am Wochenende immer zuhause. Benefits Firmenlaptop Firmenhandy Homeoffice 2 verschiedene Pensionskassenlösungen (jährlich wechselbar) Flache Hierarchien Flexible Arbeitszeiten im Rahmen eines Gleitzeitmodells mit Blockzeiten Höchster Standard für Arbeitssicherheit Zuschuss für Velopendler U-Abo für Pendler Weltweite Reiseversicherung Teilzeitarbeit möglich Möglichkeit zu unbezahltem Urlaub Volle Lohnzahlung im Krankheitsfall bis zum 30. Tag UVG-Zusatzversicherung Mitarbeiter werben Mitarbeiter 25 Urlaubstage Überstunden voll kompensierbar Europäische Projekteinsätze möglich Umfassende Spesenregelung zur Aufwandserstattung