Diesen Beitrag können Sie leisten
* Anspruchsvolle Gesetzgebungs- und Evaluationsprojekte selbständig erarbeiten und leiten
* Gesetzestexte, Berichte und Botschaften vorbereiten, vorwiegend in deutscher Sprache
* Rechtsfragen sowie Mitwirkung beim Abfassen von Rechtsgutachten abklären
* Parlamentarische Vorstösse bearbeiten und politische Prozesse begleiten
* Anfragen von anderen Amtsstellen beantworten und Rechtsauskünfte erteilen
Das macht Sie einzigartig
* Juristische Hochschulausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung und wenn möglich Anwaltspatent; wissenschaftliche Tätigkeit oder Erfahrung in der Bundesverwaltung von Vorteil
* Ausgeprägte Kenntnisse des Zivilrechts (ZGB/OR) sowie des Zivilverfahrensrechts (ZPO/SchKG), insb. des gesamten Familienrechts
* Ausgezeichnete redaktionelle und kommunikative Fähigkeiten sowie eine exakte, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
* Engagierte und belastbare Persönlichkeit, schnelle Auffassungsgabe sowie Erfahrung mit anspruchsvoller Projektarbeit
* Sehr gute Kenntnisse zweier Amtssprachen
Das bieten wir
* Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
* Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
* Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist das Kompetenzzentrum Recht des Bundes. Es betreut Rechtsetzungsprojekte im Staats-, Verwaltungs-, Privat- und Strafrecht. Das Amt begleitet alle Rechtsetzungsgeschäfte des Bundes beratend und arbeitet mit ausländischen Behörden auf dem Gebiet der Rechtshilfe und Auslieferung zusammen.
Der Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht erarbeitet und betreut die Gesetzgebung im Zivilrecht sowie im Zivilprozessrecht und im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. In die Zuständigkeit des Fachbereichs fällt damit das Personen-, Familien- und Erbrecht sowie das Vertragsrecht und das ausservertragliche Haftpflichtrecht. Neben der eigentlichen Gesetzgebungsarbeit bereitet der Fachbereich auch Berichte und Stellungnahmen für den Bundesrat vor, erteilt Rechtsauskünfte an die Verwaltung und die Kantone und arbeitet an diversen Projekten mit.
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