Oberstaatsanwalt-Stellvertreter/-in, 80-100% Engagieren Sie sich mit uns für eine wirkungsvolle und effiziente Strafverfolgung. Für die Staatsanwaltschaft suchen wir per 1.9.2025 oder nach Vereinbarung am Standort Solothurn eine/-n Oberstaatsanwalt-Stellvertreter/-in, 80-100%.
Die Wahl erfolgt durch den Kantonsrat. Die Justizkommission führt das Vorverfahren durch (Selektion und Vorstellungsgespräche), unter Einbezug des Bau- und Justizdepartements resp. der Staatsanwaltschaft.
Bitte bewerben Sie sich online bis 06.03.2025. Den Bewerbungsunterlagen ist ein Auszug aus dem Strafregister beizulegen. Weiter ist anzugeben, ob ein Strafverfahren hängig ist.
Ihre Verantwortung
Sie gewährleisten gemeinsam mit dem Oberstaatsanwalt die fachliche, organisatorische und personelle Führung der Staatsanwaltschaft.
Sie führen nicht nur mittels Weisungen und Richtlinien, sondern stehen den Mitarbeitenden in konkreten Sachfragen auch als Coach zur Verfügung. Dabei achten Sie sowohl auf die rechtsgleiche Durchsetzung des Strafrechts als auch auf die Belassung des notwendigen Ermessensspielraums bei den Mitarbeitenden.
Sie vertreten die Anklage vor höheren Gerichten, soweit Sie diese Aufgabe nicht an Staatsanwälte/Staatsanwältinnen delegieren. Ebenfalls genehmigen Sie verfahrensabschliessende Verfügungen von Schlüsselfällen.
Ihr Profil Sie verfügen über das Schweizer Bürgerrecht, das Anwaltspatent und sind bereit, im Kanton Solothurn Wohnsitz zu nehmen.
Sie bringen Berufs- und Führungserfahrung in der Strafverfolgung, der Justiz, oder dergleichen mit, sowie ausgewiesene Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts.
Sie verfügen über eine ausgeprägte Führungsstärke, sehr gute Kommunikationsfähigkeiten und sind teamfähig, zielstrebig und belastbar.
Fragen? Jetzt einsteigen & bewegen
karriere.so.ch
Daniel Urech, Präsident der Justizkommission, 061 599 79 88 (zum Wahlverfahren)
Hansjürg Brodbeck, Oberstaatsanwalt, 032 627 27 35 (zum Stellenprofil)
Überzeugt? Diese Stelle möchten wir ohne Unterstützung von externen Dienstleistern besetzen. E-Mail-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
#J-18808-Ljbffr