Besetzung: Beisitzer/in (Bereich Schule, Pädagogik, Soziales, Psychologie) beim Friedensgericht Sense
Zeitliche Anforderung:
• Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität. Die Sitzungen finden tagsüber statt und können aufgrund der von den Friedensgerichten behandelten Fälle kurzfristig angesetzt werden.
Anforderungen:
* • Ausgewiesene Kompetenzen im schulischen, pädagogischen, sozialen oder psychologischen Bereich
* • Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität. Die Sitzungen finden tagsüber statt und können aufgrund der von den Friedensgerichten behandelten Fälle kurzfristig angesetzt werden.
* • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitze einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind.
* • Beherrschen der deutschen Sprache mit Kenntnissen der französischen Sprache.
Verantwortlichkeiten:
Die Beisitzenden bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR.
Zusammenarbeit:
Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG).
Anerkennung:
Durch ihre Arbeit als Beisitzer unterstützen sie das friedensgerichtliche System im Kanton Freiburg.