Firmenbeschreibung
dasteam ag gehört zu den national führenden Stellenvermittlungen mit insgesamt 27 Niederlassungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Seit über 35 Jahren sind wir spezialisiert auf die Vermittlung und den Verleih von Personal in diversen Branchen, hauptsächlich in den Bereichen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Handwerk, Technik, Industrie.
Für unsere Kunden in der Region Biel suchen wir mehrere motivierte und zuverlässige Autolackierer EFZ.
Stellenbeschreibung
Arbeiten vorbereiten und Carrosserie leckieren:
1. Zustand der Fahrzeuge überprüfen
2. Offerten erstellen und die Arbeit planen
3. Oberflächen reinigen, Farbe entfernen und entrosten
4. Oberflächen glätten, spachteln und schleifen
5. Flächen abkleben, die nicht lackiert werden sollen
6. Grundierungen und Korrosionsbehandlungen vornehmen
7. Isolierenden Voranstrich auftragen
8. Farbe anhand des Farbcodes eines Fahrzeugs oder mithilfe eines Spektralphotometers bestimmen
9. Lackmenge ermitteln, den Zustand der Farbe überprüfen und benötigte Farben mischen
10. Mit der Spritzpistole in einem staubfreien und gut beleuchteten Raum Lackschichten auftragen
11. Farbe trocknen lassen
12. Dekorative Bemalungen der Carrosserie vornehmen, z. B. Beschriftungen oder Zeichnungen
13. Fertig lackiertes Fahrzeug mit speziellen Geräten oder in besonderen Trocknungsräumen trocknen lassen
14. Carrosserie polieren und Defekte ausbessern
15. Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften einhalten und Abfälle fachgerecht entsorgen
Wir erwarten
16. Abgeschlossene Ausbildung als Autolackierer EFZ
17. Einige Jahre Berufserfahrung als Autolackierer
18. Begeisterung für neue Arbeits- und Spritztechniken sowie Interesse an Weiterbildung
19. Führerausweis der Kategorie B
20. Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
21. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten
22. Ein attraktiver und moderner Arbeitsplatz mit neuester Einrichtung
23. Eine Tätigkeit in einem erfolgreichen Unternehmen mit Topmarken und neuester Technologie
24. Interne Entwicklungsmöglichkeiten
25. Geregelte Arbeitszeiten