Diplomierte / Diplomierter Expertin/Experte Notfallpflege Dauernachtwache 20-100%, Brienz
Wir suchen für eine Klinik in der Region Luzern eine/n Dipl. Expertin/Experte Notfallpflege Dauernachtwache 20-100%.
In der Klinik zu arbeiten, bedeutet in einer familiären Umgebung mit überschaubaren und schlanken Prozessen zu arbeiten. Der Grundstein der vertrauensvollen und nahen Zusammenarbeit ist die Wertschätzung füreinander. Im Fokus steht die Pflege der Patienten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Dipl. Expertin/Experte Notfallpflege Dauernachtwache 20-100%
Job-ID 2155-100174-387-1
Beruf: Dipl. Expertin/Experte Notfallpflege Dauernachtwache 20-100% / Fest
Branche: Gesundheits-/Sozialwesen
Region: Region Zentralschweiz
Anstellung: Festanstellung
Eintritt: nach Vereinbarung
Aufgaben
1. Sie sind für die ganzheitliche und kompetente Pflege, Behandlung und Betreuung der Notfallpatientinnen und -patienten sowie deren Bezugspersonen verantwortlich.
2. Sie erkennen sowie beherrschen Notfallsituationen und leiten adäquate Massnahmen ein.
3. Dabei arbeiten Sie interdisziplinär im Team, mit den Notfallärzten, dem Rettungsdienst und den Bettenabteilungen zusammen.
4. Sie dokumentieren vollständig und erledigen die Leistungserfassung.
5. Sie helfen in der Betreuung und Begleitung von Studierenden, Praktikanten sowie neuen Mitarbeitenden mit.
Unsere Anforderungen
1. Abgeschlossenes Studium als Expertin / Experte Notfallpflege und Erfahrung im Akutspital auf einer Notfallstation.
2. Freude an Nachtdiensten und der interdisziplinären Teamarbeit.
3. Ein hohes Verantwortungsbewusstsein und starke kommunikative Fähigkeiten runden Ihr Profil ab.
Die Klinik bietet:
1. Ein tolles, aufgeschlossenes, engagiertes Notfallteam freut sich auf Ihre Mitwirkung.
2. Sie haben die Möglichkeit von bis zu 7 Wochen Ferien pro Jahr.
3. Für nur CHF 5.- am Tag sind Sie mit einer Mahlzeit im abwechslungsreichen Personalrestaurant, mit Kaffee, Tee, Mineral und saisonalen Früchten versorgt.
4. Ihre Flexibilität bei kurzfristigen Einsätzen wird belohnt.
5. Beteiligung am Arbeitsweg.
6. Vergütung der Umkleidezeit mit bis zu 4 zusätzlichen freien Tagen.
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