Die Mittel des Lotteriefonds stehen für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder mit gesamtschweizerischer Bedeutung zur Verfügung.
Anforderungen
Die Gelder des Lotteriefonds können nur für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke verwendet werden. Siewerden nur an Vorhaben mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet (§ 27 Lotteriegesetz).
Beitragsgesuche für Projekte in den Bereichen Umwelt, Natur, Landschaft, Naherholung, Architektur und Landschaftsarchitektur können über das untenstehende Portaleingereicht werden. Das Amt für Raum und Verkehr prüft die Gesuche. Über eine Vergabe der Mittel aus dem Lotteriefonds beschliesst die Baudirektion beziehungsweise der Regierungsrat.
Beitragsgesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.
Anschrift Richtplanung und Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00
#J-18808-Ljbffr