Das können Sie bewegen Als Richterin oder Richter wählbar sind in eidgenössischer Angelegenheit stimmberechtigte Personen (§ 34 Abs. 1 Justizgesetz, JG). Sie müssen unabhängig sein und die nötige innere Distanz zur Sache und zu den Prozessparteien wahren. Sie haben den Parteien bei ausgeprägter Persönlichkeits- und Sozialkompetenz mit menschlicher Achtung zu begegnen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Sie sollten eine hohe und rasche Verfügbarkeit aufweisen, mit analytischem Denken vertraut und entscheidungsfreudig sein. Erforderlich ist auch die Bereitschaft, vorgängig der Sitzung die Akten zu lesen und sich einen Überblick über den Prozessstoff bzw. den Sachverhalt zu verschaffen. Was Sie dafür auszeichnet Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter sollen über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche für die Aufgabenerfüllung des Gerichts von Bedeutung sind (§ 34 Abs. 3 JG). Dem Strafgericht würde insbesondere eine Person dienen, welche Fachwissen aus dem Bereich Straf- und Strafprozessrecht mitbringt (Lizenziat, Master, Anwaltspatent). Interessiert?Möchten Sie sich bewerben? Dann senden Sie sich die Stelle per E-Mail zu und bewerben Sie sich bequem von zu Hause aus. Ihre Ansprechpersonen Die Wahl erfolgt durch den Kantonsrat voraussichtlich an der Sitzung vom 12. März 2025. Interessenten können sich schriftlich bis 17. Januar 2025 beim Präsidenten der Rechts- und Justizkommission, Sekretariat Rechts- und Justizkommission, Postfach 1291, Bahnhofstrasse 9, 6431 Schwyz, unter Beilage der üblichen Unterlagen (persönlicher und beruflicher Lebenslauf, Foto, Straf- und Betreibungsregisterauszug usw.) bewerben. Es wird für den Fall eines Wahlvorschlags zuhanden des Kantonsrates auf die Offenlegungspflicht der Interessenbindungen gemäss § 10 Transparenzgesetz hingewiesen. Für weitere Informationen können Sie sich an den Präsidenten des Strafgerichts, Dr. Ruedi Beeler (Telefon 041 819 26 71), wenden. Diskretion wird zugesichert. Ihr neuer Arbeitgeber Die rund 2000 Mitarbeitenden sorgen sich im Kanton Schwyz um die Anliegen der Bevölkerung und führen im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden öffentliche Aufgaben aus. Die kantonale Verwaltung ist der grösste Arbeitgeber im Kanton Schwyz. Die Mitarbeitenden erfüllen ihren verantwortungsvollen Auftrag in ihrer täglichen Arbeit und verbessern die Qualität und die Effizienz ihrer Tätigkeit stetig.
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