Als Personalberater/in RAV sind Sie der Schlüssel zur erfolgreichen Integration von Personen verschiedenster Herkunft in den Arbeitsmarkt.
Mit Ihrer Expertise analysieren Sie die Arbeitsmarktattraktivität, führen Beratungsgespräche und entwickeln Wiedereingliederungsstrategien für stellensuchende Personen. Ihre schnelle, zuverlässige und qualitativ hochwertige Arbeitsweise macht Sie zu einem unverzichtbaren Teil unseres Teams.
Ihre Aufgaben
* Analyse der Arbeitsmarktattraktivität der Kundinnen und Kunden sowie der Arbeitsmarktsituation für den Stellensuchbereich
* Durchführung von wirkungsorientierten Beratungsgesprächen mit dem Ziel, Kundinnen und Kunden verschiedenster Personen-, Alters- und Nationalitätengruppen rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt (zurück)zuführen
* Erarbeitung von lösungsorientierten, transparenten und verbindlichen Wiedereingliederungsstrategien, laufende Überprüfung und Anpassung in Folgegesprächen
* Zielgerichteter Einsatz der arbeitsmarktlichen Massnahmen
* Reflektion und Optimierung der Beratungstätigkeit im Rahmen der Strategie der öffentlichen Arbeitsvermittlung sowie der gesetzlichen Vorgaben
Ihr Profil
* Abgeschlossene Berufslehre
* Bereitschaft, den Lehrgang für HR-Fachleute in Fachrichtung B zu absolvieren und den eidgenössischen Fachausweis zu erwerben, falls Sie noch keinen eidgenössischen Fachausweis für HR-Fachleute oder für Sozialversicherungsfachleute mitbringen
* Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren
* Sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse, mündliche Französischkenntnisse von Vorteil, sehr gute Informatikanwenderkenntnisse
Wir bieten Ihnen
* Eine sinnstiftende Tätigkeit
* Angenehmes und teamorientiertes Arbeitsklima
* Fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Moderne Büros und Infrastruktur
* Lebensqualität durch Jahresarbeitszeit
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Carola Loosli, Leiterin RAV, Telefon +41 31 636 03 27, carola.loosli@be.ch
Amt für Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung
Die regionale Arbeitsvermittlung (RAV) sorgt für die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Kundinnen und Kunden in den Arbeitsmarkt und für die Verhütung der Arbeitslosigkeit. Sie beschafft und bewirtschaftet arbeitsmarktliche Massnahmen zur Unterstützung der Kundinnen und Kunden und bekämpft den missbräuchlichen Leistungsbezug.
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