Aufgabenbereich
Der Arbeitnehmer ist für die Selbstständige Pflege und Unterhalt zugewiesener Liegenschaften verantwortlich.
* Schnitt und Pflege von Rasenflächen, Rabatten, Hecken, Sträuchern und Bäumen
* Umsetzung kleiner Gartenumgestaltungen wie Innenbegrünungen
Die Gartenpflege umfasst auch die Instandhaltung von Gebäudetechnik in Außenanlagen.
Anforderungsprofil
Ein technischer oder handwerklicher Abschluss ist erforderlich. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer über Handwerkliches Geschick, einen Führerschein der Kategorie B (von Vorteil) und nachweisbare Erfahrungen im Bereich Unterhaltsgärtner verfügen.
* Gute Umgangsformen
* Eine gepflegte Erscheinung
* Sichertes Auftreten