TPA / Tierarzt-Einsätze temporär oder befristet, Bauma
Bereits seit Jahren setzt die VetTrust AG in der Schweiz auf qualifizierte Kolleginnen und Kollegen zur Auswertung von Tieren. Unsere Patienten werden mit Kompetenz, Freundlichkeit und Leidenschaft für unseren Beruf behandelt.
Mit unserer Gruppe arbeiten Sie an verschiedenen Standorten im In- und Ausland zusammen und erhalten täglich einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in der Tiermedizin. Wir wollen Menschen finden, die unsere Mission teilen und gemeinsam etwas bewegen möchten. Aber auch für diejenigen, die kurzfristig verfügbaren sind, haben wir immer wieder neue Herausforderungen.
Ihre Aufgaben
Durch Ihre Ausbildung als TPA oder Tierarzt bringen Sie eine fundierte Kenntnis der Veterinärmedizin ein und können sich kreativ in alle Aspekte des Job einbringen. Die Veterinäranwälte/-ärzte verstehen sich vor allem als Fachmannschaft – zupackend und professionell
Sie unterstützen die Arbeit in den Praxen unter Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Im Team treffen sie sich regelmäßig um erfolgreiche Projekte abzuschließen, was es ihnen ermöglicht, das Wohlbefinden der Patienten zu verbessern.
Ihr Profil
* Ausgebildete Veterinärassistenz oder Abschluss in einem relevanten Bereich - Tierpflege
* Selbstsicherer, freundlicher und kundenorientierter Umgang
* Zupackende Persönlichkeit, welche auch in hektischen Situationen mitdenkt und den Überblick behält
* Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, aber auch teamorientiert
* Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein
* Positive Grundeinstellung, die den Teamgeist mitträgt
Unser Angebot
* Exklusive Karrierechancen und die Möglichkeit viel Neues zu lernen
* Flexibler Arbeitsplatz und variierende Aufgaben
* Weiterbildungsförderung durch Unternehmen
* Gehalt höher als Bruttostundenlohn
* Feedback-Kultur mit regelmässigen Mitarbeitendengesprächen
* Flache Hierarchie und Austausch unter allen Standorten
* Digitale Arbeitszeiterfassung
* 25 Tage Urlaub
* Hunde können nach Absprache mitgebracht werden
* Pensionskasse und Sozialversicherung: Ohne AHV-Koordinationsabzug und ohne Obergrenze
* Aufgeteilter Notfalldienst