Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales (m/w/d) 30-50% G1
Psychiatrie Baselland
Schwerpunkt Alterspsychiatrie
Station G1
Die fakultativ geschützte Akutstation G1 des Schwerpunkts Alterspsychiatrie bietet Platz für 24 Patientinnen und Patienten. Das Milieu der Station ist ausgerichtet auf das Auffangen und Kompensieren von Krisen im Rahmen psychiatrischer Erkrankungen sowie auf die Diagnostik und Behandlung von schweren kognitiven und somatischen Beeinträchtigung, auch für intensive psychiatrische Behandlung bei Selbst- und Fremdgefährdung.
Ihre Aufgaben
1. Pflege und Betreuung von betagten, psychisch erkrankten Menschen
2. Unterstützung bei Körperpflege und Essenseingabe
3. Betreuung der Patientinnen und Patienten im stationären Alltag
4. Begleitung zu Terminen und Durchführung von Spaziergängen
5. Vitalzeichenkontrolle (Atmung, Puls, Temperatur, Gewicht etc.)
6. Hauswirtschaftliche und administrative Aufgaben (z.B. Wäschewaschen, Ordnungsaufgaben)
7. Dokumentation der geleisteten Arbeit mittels EDV
Ihr Profil
8. Ausbildung zur Assistent/in Gesundheit und Soziales (EBA)
9. Bereitschaft Dienste mit 4 Stunden (halbe Dienste) zu übernehmen
10. Mehrjährige Berufserfahrung im psychiatrischen Arbeitsumfeld und in der Betreuung von betagten Menschen
11. Flair für praktische Arbeit und Freude am Umgang mit Menschen
12. Selbständigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
13. Gute körperliche Gesundheit und Belastbarkeit
14. Bereitschaft Dienste mit 4 Stunden (halbe Dienste) zu übernehmen.
15. Verständlicher mündlicher und schriftlicher Ausdruck
Stellenantritt
Die Stelle ist per sofort oder nach Vereinbarung zu besetzen.
Spezielles Angebot
16. Interne und externe Weiterbildungen / interessantes Arbeitsumfeld
17. attraktive Anstellungsbedingungen nach GAV
18. gute Einführung in Ihre Aufgaben
Unsere Benefits
Restaurants
In den zwei Cafeterias in Liestal profitieren Mitarbeitende von reduzierten Preisen.
Weiterbildung
Grosszügige Unterstützung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Ferien
25 Arbeitstage ab Alter 21, nach dem 3. Jahr 2 zusätzliche Freitage pro Jahr; 11 Feier- oder arbeitsfreie Tage.