Leitung der Pflegeabteilung im Bereich Langzeitpflege (80-100%)
Für unseren Kunden, ein renommiertes Pflegeheim mit zwei Standorten in unmittelbarer Nähe, suchen wir ab sofort oder nach Vereinbarung eine engagierte und erfahrene Führungskraft für die Abteilungsleitung. Aufgaben: Dipl. Pflegefachperson FH, Dipl. Pflegefachperson HF, Leitung / Führung Region: Basel REF Nr 8B7B60
Stellenbeschreibung
1. Sicherstellung eines effizienten Informationsflusses zwischen allen internen und externen Partnern und Umsetzung des Leitbildes sowie der Führungsgrundsätze des Hauses
2. Planung und Koordination von Ressourcen, sowohl im Bereich Personal als auch Material
3. Gewährleistung einer hochwertigen, bewohnerorientierten Pflege, die höchste Sicherheitsstandards erfüllt
4. Mitwirkung an der kontinuierlichen Prozessoptimierung und Entwicklung sowie Implementierung von Qualitätsstandards
5. Verantwortung für die vollständige und korrekte Pflegedokumentation
6. Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen
7. Unterstützung des Pflegepersonals bei Bedarf
8. Aktive Teilnahme an der Personalrekrutierung und -entwicklung
Anforderungsprofil
9. Abgeschlossene Ausbildung als diplomierte Pflegefachperson HF
10. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Funktion, idealerweise mit Führungserfahrung
11. Eine positive Grundhaltung und ausgeprägte Sozialkompetenz
12. Kommunikative, offene und teamorientierte Persönlichkeit
13. Leidenschaft für die Arbeit mit Menschen und hohe Dienstleistungsorientierung
14. Sehr gute IT-Kenntnisse und Interesse an Digitalisierung
15. Exzellente Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Perspektive
16. Eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsfreiraum
17. Ein motiviertes und engagiertes Team
18. Ein abwechslungsreicher und lebendiger Arbeitsplatz
19. Moderne Anstellungsbedingungen inklusive 5 zusätzlicher Erholungstage
20. Eine gut ausgebaute Infrastruktur mit direkter Anbindung an den öffentlichen Verkehr (Linie 14 direkt vor dem Haus)
21. Vergünstigungen für den öffentlichen Verkehr
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