Ihre Aufgaben Zielgerichtete und kundenorientierte Projektierung und Planung von Prozessen und Anlagen Mitarbeit in internen und / oder externen interdisziplinären Teams. Konzeptionierung, Planung, Baubegleitung, Inbetriebnahme und Qualifizierung von Produktionsanlagen bis hin zur Übergabe an den Kunden Verantwortung für Termine, Kosten und Qualität Fachliche Leitung von Mitarbeitern im Rahmen von Projekten Ihr Profil BSc/MSc in Biotechnologie, Verfahrenstechnik, Pharmatechnik oder vergleichbar Mindestens 3 Jahre Berufs- und Projektierungserfahrung in der Life Science Industrie Sehr gute Kenntnisse über aktuelle Produktionsverfahren Kenntnisse der relevanten GMP-Richtlinien und Biosicherheitsregularien Selbstverantwortliche und teamfähige Arbeitsweise Erfahrung in der Mitarbeiterführung sowie der Betreuung von Kunden und Lieferanten Sehr gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift in Deutsch und Englisch - Französischkenntnisse von Vorteil Hohe Reisebereitschaft zum projektspezifischen Einsatz in der Schweiz Reisetätigkeit Die Laufzeit unserer Projekte liegt meist zwischen 6 und 24 Monaten. Abhängig von Projekt und Projektphase ist der Einsatzort hauptsächlich der Projektstandort beim Kunden, wobei Mobiles Arbeiten von Zuhause in Absprache mit der Projektleitung teilweise möglich ist. Bei BakerHicks hat man so die Möglichkeit immer wieder bei unterschiedlichen Kunden mit unterschiedlichen Technologien zu arbeiten. Man lernt neue Städte kennen und ist dennoch am Wochenende immer zuhause. Benefits Homeoffice 2 verschiedene Pensionskassenlösungen (jährlich wechselbar) Flache Hierarchien Flexible Arbeitszeiten im Rahmen eines Gleitzeitmodells mit Blockzeiten Höchster Standard für Arbeitssicherheit Zuschuss für Velopendler U-Abo für Pendler Weltweite Reiseversicherung Teilzeitarbeit möglich Möglichkeit zu unbezahltem Urlaub Volle Lohnzahlung im Krankheitsfall bis zum 30. Tag UVG-Zusatzversicherung Mitarbeiter werben Mitarbeiter 25 Urlaubstage Überstunden voll kompensierbar Europäische Projekteinsätze möglich Umfassende Spesenregelung zur Aufwandserstattung