Oberpsychologin oder Oberärztin (w/m/d) Kinder- und Jugendpsychiatrie als Springerin ambulant
Als Oberpsychologin oder Oberärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie sind Sie die fachliche, personelle und organisatorische Führung einer angestellten Psychologenmannschaft in unseren Ambulatorien verantwortlich. Hierzu gehören die Sicherstellung der fachlichen Ausbildung und Supervision der psychologischen Mitarbeitenden sowie die Sicherstellung des ambulanten Notfalldienstes in Form von regelmäßigen Hintergrunddiensten.
Die Tätigkeit umfasst auch die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung einer vielfältigen Patientengruppe, die Fallführung von komplexen ambulanten Fällen und die Erledigung von administrativen Arbeiten inklusive Schreiben von Berichten. Darüber hinaus sind Sie für die Vernetzung mit anderen Stellen und Versorgern im Kinder- und Jugendbereich sowie die Zusammenarbeit mit den Zuweisern verantwortlich.
Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung an internen und externen Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Informationsveranstaltungen. Als Springerin sind Sie an verschiedenen Standorten innerhalb der KJP der Triaplus im Einsatz.
Für diese Position bringen wir folgende Anforderungen ein:
* Abschluss als eidg. anerkannte Psychotherapeutin resp. Facharztdiplom der Kinder- und Jugendpsychiatrie
* Langjährige Berufs- und Führungserfahrung im kinder- und jugendpsychiatrischen Umfeld sowie in der therapeutischen Arbeit mit Familien
* Hohe Affinität und Interesse an sozialpsychiatrischen und psychotherapeutischen Fragestellungen
* Hohe Sozialkompetenz und empathischer Umgang mit Patientinnen und Patienten
* Eigenverantwortung und integrativer Arbeits- und Führungsstil
* Vernetztes Denkvermögen und hohe Flexibilität
Wir bieten Ihnen folgendes:
* Wir sind klein genug, um «familiär» zu sein, für kurze Wege und schnelle Entscheidungen – und so groß, dass Sie hier alle Settings vorfinden und Sie sich spezialisieren/fachlich weiterentwickeln können
* Ganz viel Lebensqualität mit mindestens 5 Wochen Ferien, ab 55. Altersjahr 6 Wochen
* Überzeit kann in Freizeit kompensiert werden